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Veröffentlicht am 15. Mai 2024

AHV-Beiträge: Der Bundesrat regt Verbesserungen bei sehr tiefen Löhnen und für Selbständige an

Bern, 15.5.2024 - Mit einer Verordnungsänderung ergänzt der Bundesrat die Liste der Branchen, in welchen kurze Arbeitsverhältnisse mit geringfügigen Löhnen häufig sind. Dabei geht es insbesondere um Beschäftigung im Kultur- und Medienbereich. Mit der Ergänzung wird die Vorsorge dieser Arbeitnehmenden verbessert. Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugszinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen. Da sich beide Massnahmen potenziell auf eine erhebliche Zahl von Beitragspflichtigen auswirken, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 dazu eine Vernehmlassung bis zum 5. September 2024 eröffnet.