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Veröffentlicht am 31. Mai 2024

Bundesrat passt vier Verordnungen aus dem Umweltbereich an

Bern, 31.5.2024 - Der Bundesrat hat am 31. Mai 2024 Anpassungen an vier Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Änderungen betreffen die Altlasten-Verordnung, die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die Gewässerschutz- und die Waldverordnung.