Regelung der Blutspende: Unentgeltlichkeit und Diskriminierungsverbot werden ab 2025 im Gesetz verankert
Bern, 27.9.2024 - Blutspenden dürfen in der Schweiz nicht vergütet werden, und jede und jeder soll Blut spenden dürfen: Das ist in der Verfassung festgeschrieben. Mit einer Gesetzesrevision hat das Parlament diese Grundsätze auch im Gesetz verankert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden, die entsprechenden Bestimmungen im Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.