Kartellgesetz: Bundesrat vereinheitlicht Gebühren
Bern, 6.11.2024 - Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die Verordnung über die Gebühren zum Kartellgesetz angepasst. Ab 1. Januar 2025 werden neu sämtliche Verfahren vor der WEKO und ihrem Sekretariat nach Aufwand berechnet.