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Veröffentlicht am 13. November 2024

Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung

Bern, 13.11.2024 - Die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser verhindern und eindämmen. Dazu haben sie im Juni 2024 eine Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diese analysiert. Die Abklärungen zeigen, dass die Schweiz bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen verfügt, um die Anpassung umzusetzen. An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, zu den Anpassungen der IGV eine Vernehmlassung durchzuführen, um dem grossen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen.