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Veröffentlicht am 2. Dezember 2024

1,3 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Bern, 2.12.2024 - Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2024 (für das Geschäftsjahr 2023) gehen an 2 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 1.3 Millionen Franken für rund 129 Millionen Kilowattstunden oder rund 0.3% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2023. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2022 keine Marktprämien ausbezahlt.