Falschgeld

Falschmünzen ein Problem?

Sind Falschmünzen heute noch ein Thema? Lohnt es sich überhaupt, Münzen zu fälschen? Obwohl die Herstellung von Falschmünzen viel aufwändiger ist als das Nachmachen von Papiergeld, tauchen immer wieder Fälschungen von Umlaufmünzen auf. Im Klartext heisst das: Auch damit lässt sich Geld verdienen, sofern eine genügend grosse Menge abgesetzt werden kann. Aus diesem Grund sind die Fälscher an möglichst guten Nachahmungen interessiert, damit diese nicht zu rasch als solche erkannt werden. Erstaunlicherweise tauchen aber auch immer wieder plumpe Imitationen auf. Wenn die Fälschungsmerkmale erst einmal publiziert sind, ist es in der Regel schwer, die Münzen noch loszuwerden.

In den 1990-er Jahren bereitete der Swissmint eine äusserst gefährliche Nachahmung von 5-Franken-Stücken Kopfzerbrechen. Nach der Aushebung der Fälscherwerkstatt in Italien hat sich die Situation wieder beruhigt. Neue technische Möglichkeiten bei der Herstellung der Prägestempel, eine grenzübergreifende Kriminalität durch Reduktion oder Wegfall der Grenzkontrollen und die Mitwirkung des organisierten Verbrechens führen heute dazu, dass die Gefahr einer Überschwemmung unseres Landes mit Falschmünzen zugenommen hat. Es gilt daher, wachsam zu bleiben, um bei allfälligen Problemen rasch handeln zu können.

Vorsicht bei kostbaren Sammlungsstücken

In den vergangenen Jahren sind vermehrt qualitativ hochstehende Fälschungen von seltenen und teuren Sammlungsstücken aufgetaucht. Für Schweizer Münzen ab 1850 kann bei der Swissmint im Zweifelsfall eine Expertise in Auftrag gegeben werden.

Bitte beachten Sie:

  • Falsche Banknoten und Umlaufmünzen werden ersatzlos eingezogen;
  • Falsche Sammlungsstücke werden entwertet. Über die weitere Verwendung entscheidet der Richter.

Auszug aus den Strafbestimmungen

Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0
Art. 155 Warenfälschung
¹Wer zum Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehr eine Ware herstellt, die einen höheren als ihren wirklichen Verkehrswert vorspiegelt, namentlich indem er eine Ware nachmacht oder verfälscht, eine solche Ware einführt, lagert oder in Verkehr bringt, wird, sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

²Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er, sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 240 Geldfälschung
¹Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Art. 241 Geldverfälschung
¹Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten verfälscht, um sie zu einem höheren Wert in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Art. 242 In Umlaufsetzen falschen Geldes
¹Wer falsches oder verfälschtes Metallgeld oder Papiergeld, falsche oder verfälschte Banknoten als echt oder unverfälscht in Umlauf setzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Strafgesetzartikel 240–244 (Falschgeld) in vollem Wortlaut: SR 311.0

Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG), SR 941.10
Art. 11
¹Wer entgegen den Vorschriften von Artikel 99 der Bundesverfassung und dieses Gesetzes auf Schweizerfranken lautende Münzen oder Banknoten ausgibt oder in Umlauf setzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, SR 101

*Art. 99 Geld- und Währungspolitik
¹Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.

Die Falschgeld-Spezialisten des Bundes

Verdächtige Münzen und Banknoten können folgenden Amtsstellen zur Begutachtung unterbreitet werden:

Münzen und Banknoten

Bundesamt für Polizei (fedpol)
Bundeskriminalpolizei
Zentralstelle Falschgeld
Guisanplatz 1A
3003 Bern

Telefon: +41 (0)58 463 11 23

zur Webseite des fedpol

Schweizer Münzen ab 1850

Swissmint
Bernastrasse 28
3003 Bern

Telefon: +41 (0)58 4 800 800

Merkblätter Falschgeld

Letzte Änderung 12.01.2024

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