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Erhältlich sind nur die in unserem Shop aufgeführten Münzen. Für frühere Gedenkmünzenausgaben wenden Sie sich bitte an den Münzenhandel.
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Die Swissmint liefert sämtliche Umlaufmünzen, die für den Zahlungsverkehr bestimmt sind, der Schweizerischen Nationalbank ab, welche für die Verteilung der Münzen zuständig ist. Die Nationalbank bringt einen neuen Münzjahrgang erst in Umlauf, wenn die früheren Jahrgänge der betreffenden Münzeinheit aufgebraucht sind. Das kann durchaus zwei bis drei Jahre später sein als die aufgeprägte Jahreszahl. Neue Münzen können am Schalter der Nationalbank bezogen werden. Die Nationalbank macht keinen Versand.
Bei der Swissmint sind jedoch die aktuellen Jahressätze (2–3 Jahre zurück) in zwei Prägequalitäten erhältlich, die sämtliche Umlaufmünzen des Jahres sowie eine Bimetall-Gedenkmünze enthalten. Ebenso wird ein Babymünzsatz angeboten, der neben den Umlaufmünzen noch eine Bärenmedaille enthält, vgl. Shop. Der Babymünzsatz ist auch bei grösseren Post-Shops erhältlich.
Nein. Auf unserer Webseite «Links auf andere Websites» ist unter dem Titel das Dokument «Aktuelle Kataloge von Schweizer Umlauf- und Sammlermünzen (PDF, 346 kB, 10.08.2021)» abrufbar.
Umgang mit dem Bestellschein
Wenn Sie den Bestellschein auf unserer Internetseite aufrufen, müssen Sie diesen zunächst speichern. Dafür finden Sie am Rand des Dokuments einen Download-Button. Alternativ könnte es den Bestellschein auch automatisch downloaden und auf Ihrem Computer speichern.
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Münzen verkaufen und schätzen lassen
Am besten wenden Sie sich an einen Münzenhändler.
Alte, nicht mehr kursgültigen Silbermünzen, die in ihren Abmessungen den heutigen Münzen entsprechen, können weiterhin bei der Nationalbank zum Nennwert eingetauscht werden. Dies empfiehlt sich allerdings nur bei niedrigeren Silberpreisen.
Die Swissmint macht keine Schätzungen. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Münzenhändler.
Wird eine Münze ausser Kurs gesetzt, gibt es zunächst eine rund zweijährige Umtauschfrist, in der die Münzen bei der Post, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Nationalbank zum Nennwert eingetauscht werden können. Danach können die Münzen bis 20 Jahre nach Ausserkurssetzung noch bei der Nationalbank eingetauscht werden. Für ausser Kurs gesetzte Umlaufmünzen, welche in Bezug auf die Abmessungen und das Münzbild den kursgültigen Münzen entsprechen, ist die Rücknahmefrist unbegrenzt (vgl. Tarif vom 7. April 2006 für ausser Kurs gesetzte Münzen).
Allgemeines und Technisches zum Schweizer Münzwesen
Bis auf weiteres gibt es in der Schweiz keinen Euro.
In naher Zukunft ist keine Zehnfranken-Umlaufmünze geplant.
Für die Genehmigung der Sujets sowie der Münzbilder ist der Bundesrat zuständig.
Für die Genehmigung der Sujets ist der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, für die Münzbilder der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung zuständig.
Der Bedarf an Umlaufmünzen wird von der Schweizerischen Nationalbank ermittelt. Da der Bund für die Emission der Münzen verantwortlich ist, stellt die Swissmint via Eidgenössische Finanzverwaltung Antrag an den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements. Dieser bewilligt darauf das Prägeprogramm. Bei den Sammlermünzen wird die Prägemenge von der Swissmint festgesetzt.
Über 5 Mia. Münzen mit einem Nennwert von mehr als 2,9 Mia. Franken. Dies entspricht einem Gewicht von über 18'000 Tonnen.
Obwohl für rund 2,9 Mia. Franken Münzen im Umlauf sind, ist diese Menge zu unbedeutend, als dass sie für die Berechnung der Geldmenge berücksichtigt werden müsste. Die Menge der zu prägenden Münzen richtet sich daher nach dem Bedarf.
Das erste eidgenössische Münzgesetz von 1850 lehnte sich eng an das französische Münzsystem. Entsprechend dem französischen Franc wurde der Franken wie folgt definiert: «Fünf Gramm Silber, neun Zehntheile fein, machen die schweizerische Münzeinheit aus, unter dem Namen Franken.» (= Münzfuss) Die Münzreihe gliederte sich in drei Gruppen, die sich farblich und durch ihr Gepräge deutlich unterschieden: die Frankenstücke aus Silber bestehend aus ½, 1, 2 und 5 Franken, die Billonmünzen (niederhaltige Silberlegierung) bestehend aus 5, 10 und 20 Rappen und die Bronzemünzen bestehend aus 1 und 2 Rappen. Entsprechend der Definition im Gesetz bestand der Fünfliber aus 25 Gramm Silber im Feingehalt von 0,900, der Zweifränkler wog 10 Gramm, der Einfränkler 5 Gramm und der Halbfränkler 2,5 Gramm (= vollwertig ausgeprägte Münzen = Kurantmünzen). Die Bezeichnung ½ Fr. wurde dabei von den französischen Halbfrankenmünzen übernommen, die bis 1845 die Wertangabe «½ FRANC» oder Swissmint Häufige Fragen Seite 3 von 11 «DEMI FRANC» trugen. Zusammen mit dem Münzbild (sitzende Helvetia) unterstrich sie die Zugehörigkeit zur Gruppe der Silbermünzen.
Wie unter C-8 erwähnt, bestand die Münzreihe ursprünglich aus drei Münzgruppen, den Bronzemünzen, den Billonmünzen und den Silbermünzen. Die kleinste Einheit der Silbermünzen war der der Halbfranken mit einem Gewicht von 2,5 Gramm und einem Durchmesser von 18 mm. Neben den vollwertig ausgeprägten Silbermünzen (= Kurantmünzen) gab es noch die so genannten Scheidemünzen (= nicht vollwertig ausgeprägt), die aus Billon (5, 10 und 20 Rappen) oder Bronze (1 und 2 Rappen) bestanden. Bei diesen Stücken war das Gewicht nicht durch den Münzfuss definiert. Legierung und Abmessungen konnten also unabhängig davon festgesetzt werden. Ein 20-Rappen-Stück herzustellen, das noch kleiner als das bereits winzige Halbfrankenstück war, drängte sich also nicht auf.
Bei den Schriften auf unseren Umlaufmünzen handelt es sich nicht um Standardschriften, sondern um Fantasieschriften, die von den Gestaltern der jeweiligen Münztypen speziell für diese Münzen geschaffen wurden. Dementsprechend haben sie auch keinen Namen.
Das Fünfrappenstück besteht aus Aluminiumbronze, alle übrigen Umlaufmünzen aus einer Kupfernickellegierung. Die Gedenkmünzen sind aus Bimetall, Silber oder Gold gefertigt. Technische Daten der kursfähigen Schweizer Münzen (PDF, 351 kB, 10.08.2021)
Seit 1968 sind die Frankennominale (Halbfranken- bis Fünffranken) nicht mehr aus Silber 0,835 sondern aus Kupfernickel. Lediglich der Fünfliber 1969 ist noch einmal aus Silber. Grund für den Wechsel des Prägematerials war eine Silberhausse, die dazu führte, dass der Silberwert der Halb-, Ein- und Zweifrankenstücke deren Nennwert übertraf und die Münzen daher von Dritten eingeschmolzen und verwertet wurden. Beim Fünfliber war dies nicht der Fall (vgl. Ziff. C-13). Die Ausserkurssetzung für alle Silbermünzen wurde auf den 1. April 1971 festgesetzt und später bis zum 31. März 1972 verlängert.
Da der Silberfünfliber im Verhältnis weniger Silber enthielt, als die übrigen Silbermünzen (der Fünfliber war nur dreimal so schwer wie der Einfränkler), bestand bei dieser Einheit nicht die Gefahr, dass der Silberpreis den Nominalwert so bald übersteigen würde. Um dennoch auf eine Umstellung zu unedlen 5-Franken-Stücken gerüstet zu sein, wurde in den Jahren 1967 und -68 eine grosse Anzahl Fünfliber aus Kupfer-Nickel mit der Jahrzahl 1968 geprägt (Auflage 33,81 Mio. Stück). Diese Münzen wurden aber zunächst nicht herausgegeben. Im Jahre 1969 wurden noch einmal 5-Franken-Stücke aus Silber mit der Jahrzahl 1969 produziert und in Umlauf gesetzt (8637 Mio.). Der Rückzug der übrigen Silbermünzen löste einen regelrechten Sammelboom aus, von dem auch der Fünfliber nicht verschont blieb. Als sich 1969 der Umlauf der grössten Münzeinheit durch das Sammeln stark verknappte und der Silberpreis nach einer kurzen Baisse erneut anzog, entschloss man sich auch beim Fünfliber definitiv auf Kupfernickel umzustellen.
Billon ist eine Kupferlegierung mit einem geringen Silberanteil. Weitere Legierungsbestandteile sind Zink, Zinn oder Nickel. Die Billonmünzen des Bundes (5, 10 und 20 Rappen) hatten einen Silbergehalt von 50 bis 150 Tausendstel. Ab 1871 wurden sie durch solche aus Kupfernickel (5 und 10 Rappen) bzw. Reinnickel (20 Rappen) ersetzt. Laut dem Online-Lexikon Wikipedia stammt das Wort Billon vom mittellateinischem billio ab, was Zahlgut bedeutet.
Bullion Coins sind so genannte Barren- bzw. Anlagemünzen, die in grosser Zahl geprägt und weltweit mit einem geringen Aufgeld (Agio) gehandelt werden. Sie werden meist aus 22-karätigem Gold (916.7), Feingold oder Feinsilber in Unzen (31,103 g) oder Bruchteilen davon ausgeprägt. Bekannte Goldanlagemünzen sind beispielsweise Krugerrand (Südafrika: 22 Karat, Gewicht der Unzen-Prägung 33,930 g), Eagle (USA: 22 K), Maple Leaf (Canada: 999,9), Britannia (Great Britain: 22 K), Kangaroo (Australia: 999,9) oder Philharmoniker (Österreich: 999,9). In der Schweiz hat heute das Vreneli (1949 letztmals geprägt) den Charakter einer Anlagemünze, obwohl die zuvor erwähnten Kriterien nur bedingt zutreffen.
Wegen des geringen Agios und der begrenzten Absatzmöglichkeiten lohnt sich die Produktion einer Schweizer Anlagemünze nicht. Ausserdem ist die Ausgabe von Anlagemünzen, bedingt durch die Schwankungen des Goldpreises mit einem grossen finanziellen Risiko verbunden.
Münzen aus Gold werden, sofern es sich nicht um Münzen aus Feinmetall, z. B. Bullion Coins (vgl. C-15) handelt, legiert. Eine Legierung ist eine durch einen Schmelzprozess entstandene Mischung beispielsweise aus Gold und Kupfer. Die Legierung zeichnet sich gegenüber dem Feinmetall meist durch eine grössere Härte und Abriebfestigkeit aus. Die in der Schweiz gebräuchliche Goldlegierung besteht aus 90 % Gold und 10 % Kupfer (Gold 0,900). Die Schweizer Silbermünzen sind aus einer Legierung von 83,5 % Silber und 16,5 % Kupfer gefertigt. Im Gegensatz zu einer Legierung ist eine Vergoldung bzw. Versilberung lediglich ein dünner, meist galvanischer Überzug aus Edelmetall auf einem unedlen Trägermetall. Dabei ist der Edelmetallgehalt in Verhältnis zum Gesamtgewicht verschwindend klein.
Die Legierung aus der die Vreneli sowie auch aller übrigen Schweizer Goldmünzen geprägt wurden, besteht aus 90 % Gold und 10 % Kupfer. Die Farbe dieses Werkstoffes ist ziemlich rot. Die Vreneli selber haben jedoch eine gelbe bis rötlich-gelbe Farbe. Dies rührt daher, dass die Münzplättchen (Rondellen oder Schrötlinge) vor dem Prägen oxidiert und anschliessend gebeizt wurden. Beim Beizprozess wird Kupfer aus der Oberfläche herausgelöst. Durch diesen Vorgang kommt es zu einer Anreicherung an Edelmetall, sprich Gold an der Oberfläche. Je nach Intensität des Beizens ist die Farbe mehr oder weniger gelb. Das Beizen bringt verschiedene Vorteile. Die Münze sieht goldiger aus und erhält eine schönere, resistentere und fleckenfreie Oberfläche, hat aber die guten technischen Eigenschaften der Gold-Kupfer-Legierung wie grosse Härte, Beständigkeit gegen Abnützung, Homogenität und gute Prägbarkeit. Dies war wichtig, da die früheren Vreneli-Prägungen im Zahlungsverkehr eingesetzt wurden und somit einer grossen Beanspruchung unterlagen.
Die Weise wie Vorder- und Rückseite zueinander stehen, ist von der Stempelstellung beim Prägen abhängig. Bei der so genannten gleichständigen Prägung (deutsche Prägung) stehen beide Münzseiten aufrecht, bei der gegenständigen bzw. wechselständigen Prägung (französische Prägung) steht die Vorderseite aufrecht, die Rückseite dagegen auf dem Kopf. Über die Art der Prägung der Schweizermünzen gibt die Prägeliste Auskunft. Vgl. auch Ziff. D-20)
Ursprünglich hatten Edelmetallmünzen eine Randriffelung um das Abfeilen von Edelmetall am Rand zu verhindern (=Münzverringerung). Später wurden die Randprägungen (Randschriften und Riffelungen) zudem ein wichtiges Merkmal zur Verhinderung von Fälschungen. Auch bei heutigen Münzfälschungen ist die Schwachstelle meistens die Randprägung.
Der Randstab, der das Münzbild umgibt, ist nicht in erster Linie ein dekoratives Element sondern hat die Aufgabe, das Münzbild vor Abnützung zu schützen. Die Münze gleitet auf dem das Motiv überragenden Stäbchen und schont so die Prägung.
Ein Münzsatz ist eine Zusammenstellung der kursgültigen Umlaufmünzen eines Landes; in der Regel mit dem gleichem Jahrgang.
Ein Babymünzsatz ist ein Münzsatz, der als Geschenk zur Geburt vorgesehen ist und die Umlaufmünzen aus dem Geburtsjahr des Kindes sowie ev. zusätzlich eine Medaille enthält.
Eine Randprägung wurde und wird aus Sicherheitsgründen angebracht. Anfänglich sollte eine Randprägung verhindern, dass bei Edelmetallmünzen am Rand Metall abgefeilt wird. Seit unsere Münzen kein Edelmetall mehr enthalten, ist der Tatbestand der Münzverringerung kein Thema mehr. Doch auch heute ist die Randprägung immer noch ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Die grössten Probleme beim Fälschen einer Münze ergeben sich erfahrungsgemäss bei der Randprägung. Da Münzen mit niedrigem Nominal kaum gefälscht werden, kann bei diesen auf eine Randprägung verzichtet werden. Ab dem ½-Franken-Stück haben die Münzen eine Randriffelung und beim Fünfliber eine Randschrift, die noch schwerer nachzuahmen ist. Ausserdem ist die Randprägung ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal für sehbehinderte Menschen. Dank dem gerippten Rand können sie beispielsweise ein Halbfrankenstück leicht vom Fünfräppler unterscheiden.
Numismatik Schweiz
Seit 1850. Damals ging das Münzwesen von den Kantonen an den Bund über. Aber erst mit der Auflösung der Lateinischen Münzunion (vgl. unten), d. h. seit 1. Januar 1927 haben in der Schweiz nur noch einheimische Münzen Kurswert.
Die ersten eidgenössischen Münzen in wurden in Paris und Strassburg geprägt. Der Grund dafür war, dass eine eigene leistungsfähige Münzstätte fehlte und die Errichtung einer solchen anfänglich auch gar nicht vorgesehen war. Die in den französischen Münzstätten produzierten Münzen liessen allerdings einiges zu wünschen übrig. Um diesem Missstand zu begegnen übernahm der Bund im Jahre 1853 die frühere Münzstätte des Standes Bern am Gerberngraben. Die Münzreform von 1850/52 ersetzte zwar die alten schweizerischen Münzen. Die verhältnismässig geringen Mengen an Neuprägungen reichten aber bei weitem nicht aus, den gesamten Geldumlauf zu nationalisieren. Dies war auch gar nicht geplant. Die enge Anlehnung an das französische Münzsystem erlaubte es, auf ausländische Prägungen zurückzugreifen und damit Geld zu sparen.
Der aufstrebenden Weltwirtschaft des 19. Jahrhunderts fehlte ein grenzüberschreitendes, internationales Zahlungssystem. Zur Erleichterung der gegenseitigen Handelsbeziehungen schlossen daher Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz im Jahre 1865 einen Münzvertrag ab (sog. Lateinische Münzunion), der detaillierte Vorschriften über Gewicht, Feingehalt, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen enthielt, sowie für die einzelnen Staaten Prägekontingente gemäss Bevölkerungszahl festlegte. Die Landesregierung stellte 1866 folgendes fest: «Der Bundesrat betrachtet die Gleichstellung der Silbermünzen der vier Länder als einen ersten Schritt zur Verwirklichung des Gedankens eines Universalmünzsystems.» Der Münzvertrag, dem später auch noch Griechenland beitrat, blieb formell bis 1926 in Kraft. Seither haben in unserem Land ausschliesslich Schweizer Münzen Gültigkeit. Im Jahre 2002 hat die Europäische Union mit der Einführung des Euros einen neuen Schritt zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Währung unternommen, diesmal ohne Beteiligung der Schweiz.
Beim Rappen handelte es sich ursprünglich, um einen im 14. Jahrhundert in den oberrheinischen Gebieten verbreiten dunkelfarbigen Pfennigtyp. Man glaubte, dass der Name Rappen für die Pfennige der Grafen von Rappoltstein wegen ihres Rabenkopfes so hiessen. Heute geht man jedoch davon aus, dass die dunkle Farbe der Münze den Namen gab. «rapp» bedeutet im Althochdeutschen nämlich soviel wie «dunkel», so auch «Rappen» = «schwarzes Pferd». (Quelle: www.moneymuseum.com)
Die Bezeichnung Franken stammt von einer französischen Goldmünze aus dem Jahr 1360, welche die lateinische Umschrift Rex francorum (König der Franken) trug. 1577 wurde der Franken in Frankreich auch als Silbermünze geprägt. Eine ab 1757 in Bern, später auch in Basel, Solothurn und Luzern geprägte silberne Zehnbatzenmünze nannte man Schweizer Franken (franz. livre suisse). In der Helvetischen Republik versuchte man, die Währung auf der Basis des Berner Münzfusses auf das Dezimalsystem umzustellen. Ab 1799 sollte mit dem Schweizer Franken, der 6,6194 g Feinsilber enthielt und gleichviel Wert hatte wie 10 Batzen oder 100 Rappen, das Geld vereinheitlicht werden, was aber auch am Edelmetallmangel scheiterte. Mit der Mediation (1803–1813) verfügten die Kantone wieder über das Münzregal. Die Tagsatzung versuchte zwar, einen einheitlichen Münzfuss festzulegen, aber bis zur Münzreform des Bundesstaates kursierten – neben zahlreichen andern Münzen – Franken von unterschiedlichem Gehalt, Gepräge und Gewicht. Der Bund übernahm 1848 das Münzregal und legte mit dem Franken, der in 100 Rappen eingeteilt war, die Silberwährung fest. (Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz)
Die volkstümliche Bezeichnung Fünfliber stammte ursprünglich von der französischen Bezeichnung «Livre» ab, was übersetzt «Pfund» bedeutet. Der französische Franc, der aus dem Livre tournois hervorging, hatte ungefähr denselben Wert, wie die vormalige Währung. Aus diesem Grund wurden die französischen 5-Francs-Stücke, die in der Schweiz zirkulierten, als Fünflivres bezeichnet. Dieser Begriff bürgerte sich später auch für die einheimischen Fünffrankenstücke ein, die ja die gleiche Grösse, wie das französische Vorbild hatten. Mit der Zeit wurde aus dem Fünflivre, die im Volksmund übliche Bezeichnung Fünfliber.
«Häsch mer füf Stutz?» (Hast du mir 5 Franken?) «Für dä Charre z'chaufe bruchsch en Huufe Stütz.» (Dieses Auto ist teuer.) Das Schweizer Idiotikon, ein Wörterbuch, das alte und neuere Ausdrücke aus Mundart und Dialekten erläutert schreibt hierzu lediglich: Stutz = Franken in der Gassen-, Soldaten- bzw. Studentensprache. Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm (Leipzig 1942, Verlag S. Hirzel) wird als Bedeutung für Stutz unter verschiedenen anderen Begriffen, die kaum etwas mit Geld gemeinsam haben, Folgendes angegeben: Stutz = Tausch, stutzen = tauschen, verstutzen = verprassen. Geld ist bekanntlich ein Tauschmittel, d. h. ein Geldstück kann gegen eine Ware eingetauscht werden. Es ist daher anzunehmen, dass die Dialektbezeichnung «Stutz» vom gleichnamigen altdeutschen Ausdruck für Tausch herrührt.
Im 17. Jahrhundert war der franz. Begriff «thune» gleichbedeutend wie «aumône» (Almosen). Nach der Französischen Revolution wurde das neue 5-Franc-Stück aus Silber als «thune» bezeichnet, da es als Almosen verwendet wurde. Heute hat das Wort seinen ursprünglichen Sinn verloren.
Die Helvetia ist die allegorische (bildliche) Darstellung der Schweiz. Sie ist eine Phantasiefigur, die es im wahren Leben nie gegeben hat. Im 18. und 19. Jahrhundert waren allegorische Darstellungen sehr beliebt. Während die Helvetia auf den ersten Frankenmünzen sitzen durfte, ist sie seit 1874 zum Stehen verurteilt.
Die Libertas ist die allegorische (bildliche) Darstellung der Freiheit. Abbildungen ihres Kopfes finden wir auf den aktuellen Fünf-, Zehn- und Zwanzigrappenstücke sowie auf den Goldmünzen der Jahre 1883–1896. Die Libertas ist an ihren Attributen, z. B. der phrygischen Mütze oder wie bei den Schweizer Münzen an der Aufschrift LIBERTAS erkennbar.
Als Vreneli bezeichnet werden folgende Goldmünzen: 20 Fr. 1897–1949, 10 Fr. 1911–1922 und die 100-Fr. 1925. Die Bezeichnung Vreneli bürgerte sich erst vor dem zweiten Weltkrieg ein und tauchte 1943 erstmals gedruckt auf. Eine mögliche Erklärung ist, dass es sich bei der jugendlichen Helvetiadarstellung von Landry eben mehr um ein «Vreneli» (Mädchen) als um eine Landesmutter handelt. Ein Bezug zur heiligen Verena – wie bisweilen angenommen – besteht nicht. Mehr über das Goldvreneli (PDF, 1 MB, 10.08.2021).
Die Bezeichnung «Marengo» geht auf den Namen der piemontesischen Ortschaft Marengo – Stadtteil von Alessandria – zurück. Der ursprünglich «Marengo» war eine Goldmünze im Nominalwert von 20 Franken mit einem Gewicht von 6,542 g, die nach der siegreichen Schlacht von Napoléon Bonaparte gegen die Österreicher bei Marengo (1800), in Turin geprägt wurde. Die Münze zeigt auf der Vorderseite eine Minverva-Büste und die Umschrift «L’ITALIE DÉLIVRÉE À MARENGO» auf der Rückseite «20 FRANCS» und die Umschrift «LIBERTÉ – ÉGALITÉ – ERIDANIA». In Italien wurde die Bezeichnung «Marengov später auch für die anderen französischen 20-Francs-Stücke (z.B. Napoléon) sowie für die in Übereinstimmung mit dem französischen Münzsystem geprägten 20-Franken- und 20-Lire-Goldmünzen von Belgien, Italien und der Schweiz verwendet (Lateinische Münzunion), so also auch für das Goldvreneli (marengo belga, marengo italiano, marengo svizzero).
Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte in der Schweiz ein grosse Nachfrage nach Goldmünzen. In den Jahren 1945–1947 wurden daher über 20 Mio. Zwanzigfranken-Goldvreneli geprägt. Da der auf dem Notrecht beruhende Abwertungsbeschluss von 1936, im Gegensatz zum Münzgesetz von 1931, keine fixe Goldparität vorsah, versah man diese Münzen mit der Jahrzahl «1935», um auszudrücken, dass sie den gemäss Münzgesetz erforderlichen Feingehalt aufweisen. Um die Nachkriegsprägungen von den 1935 geprägten unterscheiden zu können und um den Charakter der Handelsware zu unterstreichen, stellte man der Jahrzahl «1935» den Buchstaben «L» (Lingot = Barren) voran. Später wurde auf die Vordatierung verzichtet, d. h. die Münzen wurden nun mit der richtigen Jahrzahl versehen. Den Bezug auf das Münzgesetz von 1931 hielt man mit der Randschrift «******AD / LEGEM ANNI / MCMXXXI*» (nach dem Gesetz von 1931) fest. Mit dem Jahrgang 1947 wurden zusätzlich 9,2 Mio. Stück geprägt. Mehr über das Goldvreneli (PDF, 1 MB, 10.08.2021).
Die Frage nach der Identität des Modells für die jugendliche Helvetia war zunächst kein Thema. Nach dem zweiten Weltkrieg nahmen jedoch zwei Söhne diese Ehre für ihre verstorbene Mutter in Anspruch. Danach soll das Modell des «Vrenelis» entweder Françoise Kramer-Egli (1859–1946, aus Neuenburg) oder Rosa Tännler (1878–1946, aus Gadmen in Oberhasli) gewesen sein. Auf Grund von Aktenhinweisen erscheint die Variante Tännler glaubhafter, spricht doch der Künstler Fritz Landry 1895 in einem Brief an Bundesrat Hauser, dass er für seinen überarbeiteten Entwurf einen «type de femme très pur du Hasli» studiert habe. Rosa Tännler war damals Jahre gerade einmal 17 Jahre alt, Françoise Kramer-Egli dagegen bereits 36. Die Jugendlichkeit der Helvetiadarstellung spricht eher für das Modell Tännler.
Das Bild auf dem Fünfliber stellt nicht Tell sondern einen Alphirten dar. Die ersten Entwürfe des Gestalters der Münze Paul Burkhard, zeigen dies deutlich. Vgl. Paul Burkhard und der Fünfliber (PDF, 1 MB, 10.08.2021)
Der Herr wird vorsorgen (Genesis 22, 8). Religiöse Sinnsprüche (Devisen) waren ab dem Mittelalter sehr beliebt und finden sich, meist als Umschrift, auf zahlreichen Münzen wieder. Vgl. DOMINUS PROVIDEBIT / Sterne auf Schweizer Münzen (PDF, 505 kB, 10.08.2021)
5 Rappen: Reblaub; 10 Rappen: Eichenlaub, 20 Rappen: Alpenrosen, ½–2 Franken: Eichenlaub und Alpenrosen, 5 Franken: Edelweiss und Alpenrosen.
Die Bezeichnung INCT. ist die Abkürzung von «incidit» und vom lateinischen Verb «incidere» und bedeutet «gestochen durch». «A. BOVY INCT.» = gestochen durch Antoine Bovy (auf ½–2 Fr.) und «P. BVRKHARD, INCT.» (auf Fünfliber ). Ähnliche Bezeichnungen findet man auf den goldenen 25-Franken-Stücken von Remo Rossi. Dort ist nachzulesen «HODLER PINX», Abkürzung von «pinxit» = «gemalt durch» vom lateinischen Verb «pingere» und «ROSSI SCULPT», Abkürzung von «sculpcit» = «geschnitzt durch», «gehauen durch» vom lateinischen Verb «sculpere».
Bei der erhabenen Randschrift (Buchstaben und Sterne im Relief) ist die Stellung immer gleich, d. h. sie beginnt von der Bildseite aus gesehen unten beim Hemdausschnitt des Hirten im Urzeigersinn und ist in drei Segmente aufgeteilt: ***DOMINUS / PROVIDEBIT / **********. Beim Fünfliber mit der vertieften Randschrift (Jahrgänge 1985–1993) ist die Stellung der Randschrift beliebig, da sie in einem separaten Arbeitsgang vor dem Prägen angebracht wurde.
Seit 1982 werden alle Münzen gleichständig (↑↑)geprägt, d. h. beide Münzseiten stehen aufrecht (↑↑, auch «deutsche Prägung» genannt). Bis 1981 dagegen wurden die ½-Franken- bis 5-Franken-Stücke «gegenständig» geprägt, d. h. die Vorderseite steht aufrecht, die Rückseite auf dem Kopf: (↑↓, wird auch als «wechselständig" oder «französische Prägung» bezeichnet), die Prägung der 1-Rappen- bis 20-Rappen-Stücke war dagegen bereits vorher «gleichständig». Der Grund für die Änderung der Stempelstellung war eine bessere Präsentation der Münzen in den Münzsätzen (Jahressätzen). Vgl. auch Ziff. C-19)
Den dreizehn Sternen ist, wie aus einem Bericht von 1889 des Direktors der Eidgenössischen Münzstätte Edmund Platel hervorgeht, keine allegorische Bedeutung beizumessen. Es handelt sich dabei lediglich um Füllzeichen. Ansichten die Sterne stünden für die dreizehn Orte der Alten Eidgenossenschaft oder es handle sich um religiöse Symbole (3 Sterne für die Dreifaltigkeit und 10 für die Zehn Gebote) entbehren einer seriösen Grundlage.
Der Sternenkranz steht für die Kantone der Schweiz. Bis 1982 hatte es 22 Sterne, seit 1983 einen zusätzlichen 23. Stern für den 1979 gegründeten Kanton Jura. 1983.
Seit Inkrafttreten der totalrevidierten Bundesverfassung im Jahr 2000 kennt die BV keine Halbkantone mehr, weshalb die Eidgenossenschaft nicht mehr 23, sondern 26 Kantone hat (Artikel 1 BV 1999). Beim Ständerat und Ständemehr zählen die ehemaligen Halbkantone aber weiterhin nur halb (vgl. Art. 142 und 150 BV 1999). Seit dem Jahr 2000 sind daher mit den 23 Sternen nicht mehr die Kantone, sondern die «Stände» der Eidgenossenschaft gemeint.
Das Münzzeichen «B» auf den Schweizer Münzen steht für Bern (= Eidgenössische Münzstätte). Auf einzelnen Schweizer Münzen, insbesondere aus den Jahren 1850–1851 und 1894 sind Münzzeichen ausländischer Prägestätten anzutreffen (Paris, Strasbourg, Bruxelles).
Zwischen 1970 und 1985 wurden die Schweizer Umlaufmünzen ohne Münzzeichen geprägt. Bekanntlich führte der Rückzug des Silbergeldes im Jahre 1968 unter der Schweizer Bevölkerung zu einer regen Sammeltätigkeit (-wut). Neben den alten Münzen werden auch die neugeprägten Stücke aus Kupfernickel gesammelt. Da von den Halb- und Einfrankenstücke 1968 und 1969 zwei Varianten (mit oder ohne Münzzeichen «B» – letztere wurden zur Bewältigung der Münzkrise in London geprägt) vorhanden sind, wurden beide Arten gesammelt. Diese Sammeltätigkeit führte zu einer Verknappung der Umlaufmünzen. Aus diesem Grund wurde ab 1970 auf das Münzzeichen «B» verzichtet. Wiedereinführung: 1986.
Seit 1981. Vorher war er aus weissem Kupfernickel, heute aus gelber Aluminiumbronze. Grund für die Änderung war eine bessere Unterscheidbarkeit von Fünfrappen und Halbfranken.
Bei der Randschrift der ersten Prägung der Jubiläumsmünze ist die Folgende: «CONFOEDERATIO HELVETICA ++ 1291 – 1991++». Bei der zweiten Prägung sind ober- und unterhalb des Bindestrichs zwischen den beiden Jahreszahlen, je ein Punkt angebracht: «1291 ÷ 1991»
Seit 1936. Als Folge der Weltwirtschaftskrise wertete die Schweiz damals den Franken um rund 30 % ab. Dies hatte zur Folge, dass der Materialwert der Goldmünzen deren Nennwert überflügelte, worauf die Goldmünzen aus dem Verkehr verschwanden.
Der Zeichnungserfolg der Wehranleihe im Jahre 1936 bewog den Bund zur Ausgabe der ersten Schweizer Gedenkmünze. Die 5-Franken-Prägung aus Silber wurde in einer Auflage von 200'000 Stück geprägt.
Seit 1974
Die in den Jahren 1850–1885 im Auftrag der jeweiligen Veranstalter von der Eidgenössischen Münzstätte geprägten so genannten Schützentaler aus Silber stellten trotz des angegebenen Nennwerts von 5 Fr. kein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Sie wurden daher von der Eidgenössischen Staatskasse (auf Weisung der Eidgenössischen Finanzverwaltung) nicht als Geld akzeptiert (vgl. Revue Suisse de Numismatique, 1894, S. 56). Da die Schützentaler in Abmessungen, Gewicht und Zusammensetzung dem Fünffrankenstück entsprachen, d. h. nach Definition des Münzgesetzes vollwertig ausgeprägt waren, wurden sie von der Bevölkerung dennoch als Geld eingesetzt, ohne dass der Bund dagegen eingeschritten wäre, was auch zu Beschwerden seitens der Bündnispartner der Lateinischen Münzunion führte. Ausserdem wurde durch die Organisationskomitees der Schützenfeste von Fribourg und Lugano mehr Schützentaler bestellt als sie benötigten. Den Rest setzten sie zur Begleichung ihrer Lieferantenrechnungen ein, was dank des tiefen Silberpreises ein gutes Geschäft war. Die Staatskasse war jedoch nicht bereit, diese Konkurrenzierung des offiziellen Geldes zuzulassen. Nach 1885 wurden daher vorerst keine Schützentaler mehr mit Kurswert geprägt, sondern nur noch Schützenmedaillen (ohne Wertangabe). Da die Schützentaler kein offizielles Zahlungsmittel waren, sind sie auch nicht in der Prägeliste der Swissmint aufgeführt. Nach 1934 wurden dann erneut Schützentaler mit befristeten Kurswert herausgegeben, die am Schützenfest zum Nennwert eingelöst werden konnten. Den früheren Status eines weitergehenden, wenn auch inoffiziellen Zahlungsmittels, haben sie nicht mehr erreicht.
Beim Landitaler handelt es sich nicht um eine offizielle Gedenkmünze sondern um eine private Gedenkprägung mit befristeter Zahlungskraft an der Landesausstellung (einlösbar bis 30. November 1939), vergleichbar mit den Schützenmedaillen. Stempelherstellung und Prägung: Huguenin Frères, Le Locle. Die Medaille unterscheidet sich gegenüber den silbernen Gedenkfünflibern durch einen grösseren Durchmesser (33,5 mm statt 31,2 mm) und ein höheres Gewicht (19,5 g statt 15 g).
Gesundheit und Umwelt
Mit Ausnahme des Fünfräpplers, der aus Aluminiumbronze besteht, sind alle Schweizer Umlaufmünzen aus Kupfernickel (Legierung von 75 % Kupfer und 25 % Nickel) gefertigt. Es ist kein Fall bekannt, bei dem es auf Grund des in den Münzen enthaltenen Nickelanteils zu einer Nickelallergie gekommen wäre. Hat aber jemand bereits eine ausgeprägte Nickelallergie, kann es bei häufigem Kontakt mit nickelhaltigen Münzen zu allergischen Reaktionen kommen.
Diese werden durch die Post, Banken und die Nationalbank ausgeschieden und der Swissmint zur Vernichtung übergeben, d. h. die Münzen werden, damit kein Missbrauch erfolgen kann, verwalzt und anschliessend den Rondellenlieferanten zur Verwertung des Metalls übergeben (Recycling). Diese fabrizieren daraus neue Münzplättchen (auch Rondellen oder Schrötlinge genannt), aus denen wiederum neue Münzen geprägt werden können.
Mit dem Standard OHSAS 18001 bestehen gültige Kriterien für die Bewertung eines Arbeitssicherheits-Managementsystems. Die Swissmint erfüllt diese Anforderungen. Sie kann darlegen, dass ihr sicherheitsgerechtes Verhalten in den Unternehmensprozessen integriert ist, auf Eigeninitiative und Selbstverpflichtung beruht und zu besseren Ergebnissen führt.
Mit der Norm ISO 14001 bestehen seit 1996 weltweit gültige Kriterien zum Umweltmanagement, welche im Jahre 2004 erstmals erneuert wurden. Die Swissmint erfüllt diese Anforderungen. Diese beinhalten unter anderem eine Systematisierung des Umweltschutzes im Unternehmen und eine Minimierung der Risiken und der Umweltbelastung.
Rechtliches
In der Schweiz liegt das Münzregal (-monopol) beim Bund. Artikel 99 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet wie folgt: Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) ist jede Person gehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen. In der Praxis ist dies jedoch kaum durchführbar.
Die Annahmepflicht der Gedenkmünzen beschränkt sich auf die Kassen des Bundes, d. h. die Schweizerischen Nationalbank, die Schweizerische Post und die Schweizerischen Bundesbahnen. Der Wirt ist demnach nicht verpflichtet eine Gedenkmünze an Zahlung zu nehmen.
Der Bundesrat
Die Silbermünzen (Halbfranken bis Fünffranken) sind seit dem 1. April 1971 ausser Kurs. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank aber weiterhin zum Nennwert zurückgenommen.
Das Einrappenstück ist seit Januar 2007, das Zweirappenstück seit Januar 1978 nicht mehr kursgültig.
Die ausser Kurs gesetzten Umlaufmünzen werden von der Schweizerischen Nationalbank innerhalb von 20 Jahren nach ihrer Ausserkurssetzung zu einem Tarif von 100 Prozent des Nennwertes zurückgenommen. Für ausser Kurs gesetzte Umlaufmünzen, welche in Bezug auf die Abmessungen und das Münzbild den kursgültigen Münzen entsprechen, sowie die ausser Kurs gesetzten Fünffranken-Gedenkmünzen aus Silber ist die Rücknahmefrist unbegrenzt. Tarif vom 7. April 2006 für ausser Kurs gesetzte Münzen
Fälschungen, Echtheitsprüfungen
Ja. Im Vergleich zur Menge der echten Münzen ist ihr Anteil aber verschwindend klein. Ein weit grösseres Problem ist das Fremdgeld, welches vorwiegend in Automaten eingeworfen wird. Die Zahlkraft dieser Münzen ist im Herkunftsland meistens nur ein Bruchteil des Wertes der einheimischen Münze, an deren Stelle sie eingesetzt wird.
Moderne Fälschungen sind häufig von guter Qualität und daher nur schwer erkennbar. Ein unscharfes Münzbild oder eine abweichende Farbe können auf eine Fälschung hinweisen.
Ein abweichender Klang kann ein Fälschungsmerkmal sein. Häufig sind aber auch bei echten Geldstücken Klangabweichungen feststellbar. Mehr Vorsicht ist bei Münzen geboten, die nicht oder sehr dumpf klingen.
Für Falschgeld wird kein Ersatz geleistet.
Die Swissmint führt auf Wunsch Expertisen von wertvollen Schweizer Münzen ab 1850 durch. Die Gebühren richten sich nach Gebührentarif und Aufwand. Erweist sich eine Münze als falsch, wird sie beschlagnahmt und der Polizei übergeben. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Münzen werden viel weniger häufig gefälscht als Banknoten, einerseits wegen des geringeren Wertes, andererseits wegen der aufwendigen und komplizierten Herstellung und den grossen Anstrengungen für die Inverkehrbringung. Sicherheitsmerkmale haben daher nicht die gleiche Bedeutung wie bei Banknoten. Die Hauptsicherheitsmerkmale bei Münzen sind neben dem Gepräge (Relief) von Vorder- und Rückseite (= Münzbilder) vor allem die Randprägung und die verwendete Legierung. Dazu kommen das korrekte Gewicht und die richtigen Abmessungen (d. h. Werte innerhalb festgesetzter Toleranzen). Fünffrankenstücke haben eine erhöhte Randschrift, die nur schwer nachzuahmen ist. Die übrigen Frankenstücke (½–2 Fr.) haben einen gerippten Rand, dessen Nachbildung für Fälscher meist auch erhebliche Probleme darstellt. Eine geplante Erhöhung der Fälschungssicherheit unserer Münzen wurde 2004 aus Kostengründen fallen gelassen. Ebenso eine Notfallmünzreihe, die es ermöglicht hätte, beim vermehrten Auftauchen von Fälschungen, die betroffene Münzeinheit rasch auszutauschen (BRB vom 19. Oktober 2005).
Letzte Änderung 13.02.2023